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I15

Softwarelizenzen

Softwarelizenzen nach Offenheit des Quellcodes

Public Domain

Public Domain oder auch „gemeinfrei“ bedeutet einen völligen Verzicht des Urhebers auf sein Urheberrecht und somit eine kostenlose und uneingeschränkte Nutzung und Weiterverwendung der Software. Da in Deutschland, ein Verzicht auf das Urheberrecht nicht möglich ist, kann hier keine Public Domain Software entstehen. Public Domain Software aus anderen Ländern kann jedoch entsprechend genutzt werden.

Freie Software

Bei freier Software kann nicht nur die Software kostenlos genutzt und weiterverbreitet werden, sondern der Urheber ist verpflichtet den Quellcode offenzulegen. Der Lizenznehmer darf diesen Quellcode dann nicht nur einsehen, sondern auch verändern und den geänderten Quellcode und die daraus resultierende Software weiterverbreiten.

Open Source

Der Begriff Open Source wird oft mit freier Software gleichgesetzt, er beschreibt allerdings nur die Offenheit des Quellcodes und garantiert keine kostenlose Nutzung. Weitere Einzelheiten zu Open Source Lizenzen siehe Open Source.

Freeware

Der Begriff Freeware sollte nicht mit freier Software verwechselt werden, denn es handelt sich hierbei um Software, die kostenlos genutzt werden darf, deren Quellcode meist jedoch nicht öffentlich ist.

Donationware

Donationware ist eine Unterart der Freeware. Die Nutzung der Software ist grundsätzlich kostenlos, es wird jedoch um eine Spende gebeten, um die Urheber finanziell zu unterstützen und somit die Entwicklung der Software zu erleichtern.

Shareware

Bei Shareware handelt es sich um Software, die kostenlos getestet und weiterverbreitet werden darf. Die Testphase ist entweder zeitlich begrenzt, oder die Testversion ermöglicht nur die Nutzung eines Teils der Funktionalität der Software. Zur uneingeschränkten Nutzung einer solchen Software ist der Erwerb einer kommerziellen Lizenz nötig.

Kommerzielle Software

Bei Software unter einer kommerziellen Lizenz erwirbt der Lizenznehmer nur das Recht der Nutzung der Software. Der Erwerb einer solchen Lizenz ist meist entgeltlich, kann jedoch auch kostenlos erfolgen. Ein Beispiel für den kostenlosen Erwerb von kommerzieller Software sind akademische Allianzen wie MSDNAA von Microsoft. Diese Akademischen Allianzen ermöglichen Lehrenden und Lernenden im Bereich Informatik eine kostenlose Nutzung ihrer Software, um diese daran zu binden.

Kommerzielle Lizenzmodelle

Alle Software-Produkte unterliegen bestimmten Lizenzbedingungen. Dabei gibt es reine Nutzungslizenzen, die im Wesentlichen aus „einem Stück Papier“ bestehen, sowie Lizenzen, die zur Überprüfung der Einhaltung der Lizenzbedingungen technische Methoden einsetzen.

Bei reinen Nutzungslizenzen erkennt der Lizenznehmer durch Unterzeichnen des Vertrages bzw. einfach durch Nutzung der Software die Vertragsbedingungen an und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Eine technische Kontrolle zur Einhaltung der Lizenzbestimmungen besteht nicht. Nutzungslizenzen können in unterschiedlicher Ausprägung angeboten werden. Einige der weit verbreiteten Lizenzformen in diesem Bereich sind:

Freie Software

Die Software darf – in der Regel unentgeltlich - von jedem genutzt werden, der die Vertragsbedingungen anerkennt.

Einzelplatzlizenz

Viele Softwareprodukte müssen für jeden Rechner, auf dem sie zum Einsatz kommen, extra lizenziert werden. Eine Lizenz darf nicht auf mehreren Rechnern genutzt werden.

„Concurrent use“-Lizenz

Sie berechtigen zum Einsatz der Software auf beliebigen Dienstrechnern, solange nicht mehr als die gekaufte Anzahl Lizenzen gleichzeitig in Benutzung ist .

Campus-, Fakultäts- oder Institutslizenz

Die Software darf auf beliebigen und beliebig vielen Rechnern der vertragsunterzeichnenden Institution (z.B. Universität) eingesetzt werden.

Viele kommerzielle Softwarehersteller setzen Mechanismen ein, welche die vertragsmäßig korrekte Nutzung der Software kontrollieren. Dabei unterscheidet man im Wesentlichen die folgenden Möglichkeiten:

Rechnergebundene Lizenz (nodelocked license)

Die Software wird für einen bestimmten Rechner lizenziert und ist an diesen mittels einer Hardware-ID gebunden.

Benutzergebundene Lizenz (named user license)

Die Software ist an einen bestimmten Benutzernamen gebunden und kann von jedem beliebigen Dienstrechner von genau diesem Benutzer genutzt werden.

Netzwerklizenz (floating license, concurrent use license)

Die Software wird für eine bestimmte Anzahl gleichzeitiger Aufrufe lizenziert. Die Art des Rechners/Betriebssystems ist dabei in der Regel nicht festgelegt.

Quellen: http://www.informatik.uni-oldenburg.de/~iug09/igr/koenigssee.informatik.uni-oldenburg.de_1211/index.php/software/23-lizenzen/78-formen-von-softwarelizenzen.html https://doc.itc.rwth-aachen.de/display/SW/Lizenzmodelle

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Audacity Licence https://www.audacityteam.org/about/license/